Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern

Der Bundesrat hat in seiner 868. Sitzung am 26. März 2010 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern

Begründung

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zeitarbeitsbranche sind durch eine grundlegende Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch das erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Jahre 2003 erheblich erweitert worden. Insbesondere durch die

Dies hat unbestritten zu einem ganz erheblichen Beschäftigungsaufbau in der Zeitarbeitsbranche geführt. Allerdings hat sich dabei gezeigt, dass Gestaltungen durch die gesetzlichen Regelungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, die im Ergebnis der ursprünglichen Intention des Gesetzes, nämlich flexible Möglichkeiten für die Arbeitgeber in Ausnahmefällen zu schaffen, zuwiderlaufen. Diese Gestaltungen, wie sie zum Beispiel im Fall Schlecker aufgetreten sind und die mit den Stichworten "Umgehung der formalen Voraussetzungen für einen Betriebsübergang", "konzerninterne Leiharbeit" und "Ersetzung der Stammbelegschaft" umschrieben werden können, sind unerwünscht und sollen verhindert werden.

Da die Begriffe "Stammbelegschaften" oder auch "konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung" jedoch interpretationsfähig sind, sollten diese in einer gesetzlichen Regelung nicht verwandt werden.