Der Deutsche Bundestag hat in seiner 152. Sitzung am 28. Januar 2016 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas - Drucksachen 18/6858, 18/7205 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/7394 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Deutsche Bundestag begrüßt den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas. Damit wird ein effektiver Beitrag für ihren Gesundheitsschutz geleistet.
Nach intensiven Beratungen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ist der Deutsche Bundestag der Auffassung, dass das Jugendschutzgesetz in einem zweiten Schritt nochmals ergänzt werden muss. Weil diese Ergänzungen für den Binnenmarkt der Europäischen Union Relevanz aufweisen können, soll die Europäische Union in einem zeitaufwändigen Notifizierungsverfahren vorab beteiligt werden. Deshalb werden die weiteren Änderungen erst in einem späteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- - umgehend nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der die nachfolgenden weiteren Änderungen im Jugendschutzgesetz umsetzt:
- - Abgabe- und Konsumverbot an Kinder und Jugendliche von nikotinfreien Erzeugnissen (z.B. Dampfsteine, Kräutermischungen, Pilze und Gele), die durch konventionelle Wasserpfeifen eingeatmet werden, und deren Behältnisse;
- - Ausweitung des bestehenden Werbeverbots bei Filmveranstaltungen für Tabakwaren ( § 11 Absatz 5 des Jugendschutzgesetzes) auf E-Zigaretten, E-Shishas und Wasserpfeifen;
- - zu prüfen, ob der in § 10 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes geregelte Geltungsbereich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Rauchens auf Schulen ausgeweitet werden kann.