- 830. Sitzung des Bundesrates am 16.02.07:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 76. Sitzung am 18. Januar 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des. Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/4078 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste -( Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG) - Drucksachen 016/3078, 016/3135 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 16.02.07
Erster Durchgang: Drucksache. 556/06 (PDF)
- 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) § 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
"1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht. alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,".
- bb) In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- cc) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 angefügt:
"7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber."
- aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
- b) In § 14 Abs. 2 werden nach den Wörtern "der Strafverfolgung", die Wörter "zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder," eingefügt.
- a) § 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- 2. In Artikel 3 wird die Angabe " § 3 Nr. 1" durch die Angabe " § 2 Nr. 1" ersetzt.
- 3. In Artikel 5 Satz 2 wird die Angabe "zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3721)" durch die Angabe "zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 15 des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553)" ersetzt.