830. Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Finanzausschuss, der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
- 2. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
Die zügige Umsetzung der Neuregelung des Schutzes vor Fluglärm liegt im besonderen Interesse der Länder. Entscheidend hierfür ist neben dem Inkrafttreten des Gesetzes selbst die beschleunigte Verabschiedung des untergesetzlichen Regelungswerks.
Der Bundesrat wertet es in diesem Sinne als positiv, dass das federführende Ressort bei den Vorarbeiten zu diesem untergesetzlichen Regelungswerk auch Vertreter der Länder beteiligt hat und weiter zu beteiligen beabsichtigt.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dringlich auf, die zum Vollzug des Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, dem Bundesrat schnellstens zuzuleiten.