920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Finanzausschuss (Fz) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat befürwortet nachdrücklich die Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Die Aufstockung des EIF-Kapitals ist die logische Konsequenz einer wirtschaftspolitischen Strategie, die zum Ziel hat, zum einen die Kreditversorgung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu sichern und zum anderen das Angebot an Wagniskapital auszudehnen.
Auch der diesjährige Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung weist darauf hin, dass Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung abgebaut und für innovative Gründungen aufgrund des erschwerten Zugangs zum klassischen Bankkredit alternative Finanzierungsquellen wie Wagniskapital bereitgestellt werden müssen.
Daher ist es zu begrüßen, dass sich mit der Beteiligung der EU bei der Kapitalaufstockung des EIF ein gemeinsamer strategischer Zielkorridor ausbildet, bei dem Europa, der Bund und die Länder nicht nur die gleichen strategischen Ziele beim Einsatz von Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumenten verfolgen. Es geht auch darum, dass die Ziele durch intelligente Kooperationen, wie z.B. dem Programm "Leasing Bürgschaft", dem eine Vereinbarung aller deutschen Bürgschaftsbanken und des EIF zugrunde liegt, gemeinsam besser erreicht werden können.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass in die Vorlage die Verpflichtung der Kommission aufgenommen wird, die Tätigkeiten des EIF und deren Auswirkungen auf die Finanzierung von KMU binnen 5 Jahren zu bewerten und gegenüber dem Rat darüber zu berichten.
Öffentliche Mittel müssen sparsam und zweckgerichtet eingesetzt werden. Dies muss auch regelmäßig überprüft werden. Das Kapital des EIF soll nach einer Kapitalerhöhung im Jahr 2007 nunmehr zum zweiten Mal um 50 Prozent - und zwar von 3 Milliarden Euro auf bis zu 4,5 Milliarden Euro - erhöht werden. Von daher wäre es sinnvoll, wie beim ersten Mal (vgl. Artikel 3 des Beschlusses 2007/247/EG) die Kapitalerhöhung mit einer Bewertung der Tätigkeit des EIF zu verbinden und dabei auch deren Auswirkungen auf die Finanzierung zu untersuchen.