Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung am 15. Februar 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Dezember 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Änderung des Pflanzenschutzgesetzes die zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Umweltbundesamt bestehenden Einvernehmensregelungen im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bzw. bei der Genehmigung der Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten in Benehmensregelungen abzuändern.
Die bisherige aufwändige Aufspaltung in Benehmens- und Einvernehmensbehörden entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes und effizientes Verwaltungsmanagementsystem. Im Hinblick auf die Funktion der beteiligten Behörden (Julius-Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Bundesinstitut für Risikobewertung und Umweltbundesamt) ist daher jeweils der gleiche Status herbeizuführen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass das Umweltbundesamt eine Vorrangstellung gegenüber den anderen Behörden, dies gilt unter anderem für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, einnimmt. Die Berücksichtigung der Belange berührter Behörden ist vielmehr über einheitliche Benehmensregelungen sicherzustellen, was auch einen Beitrag zur Deregulierung leistet.