Der Deutsche Bundestag hat in seiner 148. Sitzung am 16. Dezember 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 015/4537 - den vom Bundesrat eingebrachten
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes - Drucksache 015/2252 -
in der beigefügten Fassung angenommen.
Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Strafvollzugsgesetzes
In § 115 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. 1 S. 581, 2088, 1977 1 S. 436), das zuletzt durch ... geändert worden ist, werden dem Absatz 1 folgende Sätze angefügt:
- "Der Beschluss stellt den Sach- und Streitstand seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt zusammen. Wegen der Einzelheiten soll auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke, die nach Herkunft und Datum genau zu bezeichnen sind, verwiesen werden, soweit sich aus ihnen der Sach- und Streitstand ausreichend ergibt. Das Gericht kann von einer Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der
- Begründung , der angefochtenen Entscheidung folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.