dessen Einbringung beim Deutschen Bundestag bereits in der Sitzung des Bundesrates am 24.09.2004 beschlossen wurde, in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages weiterzuverfolgen.
Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf gemäß § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.