Der Deutsche Bundestag hat in seiner 154. Sitzung am 27. Januar 2005 zu dem von ihm verabschiedeten
Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG) - Drucksachen 015/3980, 015/4752 -
die folgende Entschließung unter Nummer 6 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 015/4752 angenommen:
"Berufliche Bildung hat einen hohen Stellenwert für die Menschen und Unternehmen in unserem Land. Mehr als 60 Prozent der Schulabgänger und Schulabgängerinnen absolvieren eine Berufsausbildung im Betrieb und Berufsschule. Die Nachfrage nach betrieblichen Ausbildungsplätzen ist ungebrochen. Zugleich bleiben beruflich ausgebildete Fachkräfte das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Allen jungen Menschen, die beruflich ausgebildet werden wollen, eine Berufsausbildung zu ermöglichen ist deshalb nicht nur ein gesellschaftspolitisch, sondern auch wirtschafts- und beschäftigungspolitisch notwendiges Ziel.
Berufliches Lernen in der betrieblichen Praxis lässt die Auszubildenden in unserem Berufsbildungssystem die technischen, wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Veränderungen ständig miterleben und mitgestalten und sichert eine bedarfsgerechte an aktuellen Qualifikationsanforderungen orientierte Berufsausbildung. Das macht die Attraktivität des Systems für Jugendliche und Betriebe aus. Die Standards beruflicher Kompetenz, die sich in den letzten Jahrzehnten in einem atemberaubenden Tempo verändert haben, werden den Auszubildenden in der Ausübung konkreter Berufsfunktionen in Betrieben, Praxen und Verwaltungen sowie mit dem Erlernen berufstheoretischer Grundlagen in der " Berufsschule vermittelt. Gesetzliche Bestimmungen, Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne für die Berufsschule haben die Aufgabe, diesen Wandel im Sinne einer breiten Berufsbildung mitzugestalten und die wichtigsten Ziele beruflicher Bildung für zukünftiges Lernen zu sichern: Den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und die Kompetenz, sich aus eigener Initiative weiterzubilden und beruflich weiterzuentwickeln.
Die berufliche Ausbildung bildet somit die Grundlage für persönliche Weiterentwicklung und für lebenslanges Lernen. Gleichzeitig sichert das duale System der Wirtschaft den Fachkräftebedarf der Zukunft und trägt damit entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit und zum Wohlstand Deutschlands bei.
Damit dies so bleibt, muss das System der beruflichen Bildung ständig an die Herausforderungen der Zukunft angepasst werden.
Der Deutsche Bundestag verabschiedet deshalb heute ein modernisiertes Berufsbildungsgesetz auf der Grundlage bewährter Prinzipien:
- - Das duale Prinzip vermittelt durch die Verbindung von Lernen im Arbeitsprozess und in der Berufsschule wie kein anderes Ausbildungssystem berufliche Lernkompetenz bei gleichzeitigem Erwerb beruflicher Erfahrung in kompetenter Berufsausübung.
- - Das Berufsprinzip sichert durch eine mehrjährige Berufsausbildung in breit angelegten bundeseinheitlichen Ausbildungsberufen die Möglichkeit, eine Vielzahl von konkreten beruflichen Tätigkeiten wahrzunehmen.
- - Das Konsensprinzip gewährleistet durch die möglichst einvernehmliche Erarbeitung der nationalen Ausbildungsstandards durch Sozialpartner und Bundesregierung und die Abstimmung mit den Ländern die Arbeitsmarktnähe und Transparenz der Ausbildungsberufe und ihre breite Akzeptanz in der Wirtschaft.
Damit werden neue Chancen eröffnet, Ausbildung für Alle sicherzustellen, Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung weiterzuentwickeln sowie die Arbeitsmarktverwertbarkeit der Berufsausbildung und die Mobilität der Fachkräfte zu steigern.
Der Deutsche Bundestag fordert alle Akteure in der beruflichen Bildung auf, diesen neuen rechtlichen Rahmen verantwortungsvoll zu nutzen. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, vorrangig drei Ziele zu verwirklichen: die Verbesserung der Qualität der Ausbildung, die Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsstufen und nicht zuletzt die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl an Ausbildungsplätzen.
Deutschland lebt in Zeiten der Wissensgesellschaft mehr denn je sowohl von einem hohen Niveau der Forschung wie auch von einem entwickelten Stand der Qualifikation der Beschäftigten. "Investitionen in berufliche Bildung spielen dabei eine zentrale Rolle. Angesichts der weiterhin festzustellenden hohen Konjunkturabhängigkeit der beruflichen Bildung stehen Wirtschaft und Verwaltung in besonderer Verantwortung, durch solche Investitionen dauerhaft ein auswahlfähiges Angebot an zukunftssicheren Ausbildungsplätzen bereitzustellen und damit dazu beizutragen, den Trend zur Verstaatlichung der Berufsausbildung zu stoppen. Das Gesetz leistet einen wesentlichen Beitrag hierzu.
Kooperativer Föderalismus
Duales System in der beruflichen Bildung bedeutet Dualität der Lernorte Betrieb und Schule. Dualität bei der kompetenzrechtlichen Abgrenzung der Aufgaben von Bund und Ländern bedeutet aber auch Abstimmung untereinander im Hinblick auf die zu vermittelnde ganzheitliche berufliche Handlungskompetenz.
Die Zuweisung der Zuständigkeit für die beruflichen Schulen an die Länder und die Zuweisung der Zuständigkeit für die außerschulische berufliche Bildung an den Bund sind nach wie vor notwendig. Der Deutsche Bundestag versteht das heute verabschiedete Gesetz in Ausfüllung und Weiterentwicklung dieser kompetenzrechtlichen Abgrenzung auch als Angebot an die Länder, bei der Gestaltung der beruflichen Bildung noch enger und vertrauensvoller als bisher mit dem Bund zusammenzuwirken. Der Deutsche Bundestag appelliert an die Länder, nun auch ihrerseits die Chancen zu nutzen, die sich aus den neuen Regelungen des Berufsbildungsgesetzes ergeben. Hierzu gehört z.B. eine stärkere Ausrichtung der schulischen Berufsausbildung an den Ausbildungsordnungen nach BBiG und HwO und am dualen Prinzip. Hierzu gehört aber auch, die Möglichkeiten, Berufsausbildung mit dem Erwerb weiterführender allgemeinbildender Schulabschlüsse zu verbinden, vermehrt anzubieten.
Die Bedeutung des Lernorts Berufsschule wird durch das neue Berufsbildungsgesetz unter Beachtung der kompetenzrechtlichen Schranken in besonderer Weise wahrgenommen. Die Beteiligung der Berufsschulen an der Feststellung des Ergebnisses der Kammerabschlussprüfungen wird ermöglicht; Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen erhalten ein Stimmrecht in den Berufsbildungsausschüssen der Kammern, soweit sich die Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses unmittelbar auf die Organisation der schulischen Berufsbildung auswirken. Darüber hinaus wird die Zulassung von Absolventen schulischer Berufsausbildungsgänge zur Kammerprüfung erleichtert.
Der Deutsche Bundestag
- - erwartet von den Ländern, dass sie im Gegenzug die Beteiligungsmöglichkeiten der Sozialpartner in den schulischen Beratungsgremien erweitern,
- - erwartet von den Ländern, dass sie Regelungen zur Zulassung von Absolventen schulischer Berufsausbildung zur Kammerprüfung in Ausbildungsberufen nach BBiG und HwO in enger Abstimmung mit Kammern und regionalen Sozialpartnern erlassen,
- - fordert den Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung auf, eine Empfehlung zur einheitlichen Anwendung der neuen Regelungen für die Zulassung von Absolventen schulischer Berufsausbildungsgänge zur Kammerprüfung zu erarbeiten,
- - begrüßt die im Gesetz neu enthaltene Möglichkeit, dass auf Antrag der Auszubildenden das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Kammerzeugnis ausgewiesen werden kann und appelliert an die Länder, die Bewertungssysteme zur Notenbildung an den Berufsschulen zu vereinheitlichen, um auf diese Weise eine größere Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu erreichen.
Modernisierung der Ausbildung
Die Ermächtigungsgrundlage für die Regelung von Ausbildungsberufen durch die Bundesregierung wird neu gestaltet. Die Möglichkeiten zur Entwicklung differenzierter und flexibler Ausbildungsberufe werden damit deutlich erweitert.
Der Deutsche Bundestag
- - fordert die Bundesregierung auf, dies gezielt für eine am Bedarf des Arbeitsmarktes ausgerichtete Modernisierung der Ausbildungsberufe zu nutzen, die zugleich die Ausbildungschancen von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen, deren Zahl seit Jahren zunimmt, verbessert. Hierzu gehören neben dem Erschließen neuer Tätigkeitsbereiche für die duale Berufsausbildung die neuen Regelungen zur Durchführung von Prüfungen, insbesondere in Form der gestreckten Abschlussprüfung, aber auch mehr Stufenausbildungen und verbesserte Möglichkeiten für Absolventen zweijähriger Ausbildungen, ihre Ausbildung in einem dreijährigen Beruf fortzusetzen;
- - erwartet, dass diese Instrumente im Regelfall genutzt werden. Auf sie soll nur verzichtet werden, wenn dies im Einzelfall sachlich geboten ist;
- - bittet den Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung, Empfehlungen für die Überprüfung auch bestehender Ausbildungsordnungen hinsichtlich einer verstärkten Strukturierung als Stufenausbildung auszusprechen.
Die ständige und bedarfsgerechte Aktualisierung der Berufsausbildung erfordert die vertrauensvolle und verlässliche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Sozialpartnern.
Der Deutsche Bundestag
- - fordert die Sozialpartner auf, die Länder über das Ergebnis ihres Meinungsbildungsprozesses frühzeitig zu informieren und den Ländern vor der Abfassung des Eckpunkteentwurfes für die Neuordnung von Ausbildungsberufen Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung zu geben;
- - fordert die Bundesregierung und die Länder auf, ihre Zusammenarbeit und Abstimmung bei der Modernisierung der Berufsausbildung noch weiter zu verbessern. Bund und Länder sollten mit diesem Ziel das Gemeinsame Ergebnisprotokoll von 1972 den aktuellen Erfordernissen einer fortlaufenden und raschen Modernisierung der dualen Berufsausbildung anpassen. Hierzu gehört insbesondere die frühzeitige Einbindung der Länder in Neuordnungsverfahren des Bundes. Ferner sollten Länderregelungen zur schulischen Berufsausbildung in Ausbildungsberufen nach BBiG und Hw0 in die bewährten Abstimmungsprozesse nach dem Gemeinsamen Ergebnisprotokoll einbezogen werden.
Stärkung des Konsensprinzips
Den Sozialpartnern kommt bei der Gestaltung der beruflichen Bildung in Deutschland eine entscheidende Rolle zu.
Der Deutsche Bundestag
- - fordert die Sozialpartner auf, das Konsensprinzip nicht als Instrument der Verhinderung, sondern als Motor für Innovation und Fortschritt zu nutzen und zur Auflösung von Blockadesituationen im Vorfeld der Neuordnung von Ausbildungsberufen Schlichtergremien einzurichten;
- - erwartet von den Tarifpartnern, dass ausbildungsfördernde Vereinbarungen zur Steigerung des Ausbildungsplatzangebotes und der Qualität der Ausbildung Gegenstand von Tarifverträgen sind;
- - begrüßt ausdrücklich bestehende betriebliche Bündnisse für mehr Ausbildung und fordert die betrieblichen Partner auf, dieses Instrument zur Steigerung des Ausbildungsplatzangebotes verstärkt zu nutzen.
Die Modernisierung der Ausbildung kann nur dann Erfolge zeigen, wenn die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze nicht weiter abnimmt. Aufwendungen der öffentlichen Hände können den Rückgang betrieblicher Ausbildungsplätze nicht kompensieren.
Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der beruflichen Bildung
Das Berufsbildungsgesetz enthält ein umfassendes Instrumentarium zur Sicherung der Qualität der beruflichen Bildung. Es reicht von der Festlegung bundeseinheitlicher Standards für Ausbildung und Prüfungen in den Aus- und Fortbildungsordnungen des Bundes bis zu den Pflichten der zuständigen Stellen zur Sicherung der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen sowie der Qualität der Berufsausbildung in den Betrieben. Das neue Berufsbildungsgesetz verpflichtet zudem die Berufsbildungsausschüsse der Kammern und die Landesausschüsse für" Berufsbildung, auf die ständige Weiterentwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.
Der Deutsche Bundestag fordert in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Sozialpartnern und Ländern und mit Unterstützung des BiBB, Verfahren zur externen Evaluation der Qualitätssicherungspraxis in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erarbeiten. Solche Evaluationen sollten das Ziel haben, die an der Berufsbildung Beteiligten dabei zu unterstützen, die Praxis der Qualitätssicherung weiterzuentwickeln und ihnen dazu geeignete und praktikable Instrumente zur fortlaufenden Qualitätssicherung und zum Qualitätssicherungsmanagement an die Hand zu geben.
Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit der Bildungswege
Das neue Berufsbildungsgesetz eröffnet erweiterte Möglichkeiten zur Anrechnung von Vorqualifikationen auf Ausbildungszeiten, um die Durchlässigkeit beim Übergang von der Berufsausbildungsvorbereitung in die Berufsausbildung, von einer schulischen in eine betriebliche Berufsausbildung, von einer zweijährigen in eine dreijährige Berufsausbildung sowie zwischen den Berufsbildungssystemen der Europäischen Union zu gewährleisten und zu verbessern.
Damit kann es jungen Menschen mit schlechteren Startchancen, aber auch allen Jugendlichen, die aus Marktgründen zunächst keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, ermöglicht werden, ohne unnötige Zeitverluste, kostenträchtige Mehrfachqualifizierungen und "Maßnahmekarrieren" einen Berufsabschluss beziehungsweise höherwertige Berufsabschlüsse schrittweise zu erreichen. Durch die Einführung der sog. Neuen Förderstruktur der Bundesagentur für Arbeit ist hier bereits ein erster Schritt gemacht.
Der Deutsche Bundestag
- - fordert die Anbieter ausbildungsvorbereitender Maßnahmen auf, ihre Angebote durch die Integration betrieblicher Praxisphasen stärker als bisher dual auszurichten;
- - fordert eine verstärkte Abstimmung und Harmonisierung der unterschiedlichen Förderinstrumente von Bundesagentur für Arbeit, Bund, Ländern und Wirtschaft für die Benachteiligtenförderung.
In ähnlicher Weise kann für Prüfungen nach Fortbildungsordnungen des Bundes oder der zuständigen Stellen die Anrechnung einschlägiger Leistungen aus anderen Fortbildungsprüfungen, aber auch aus Berufsabschlussprüfungen sowie aus Prüfungen von Zusatzqualifikationen vorgesehen werden.
Damit können fließende Übergange von der Ausbildung in die Weiterbildung ermöglicht, die Umorientierung in andere Berufsbereiche und das schrittweise Erreichen höherwertiger Fortbildungsabschlüsse wirkungsvoll unterstützt und ein sicherer Rahmen sowie neue Anreize für lebenslanges Lernen geschaffen werden.
Mit der Erleichterung von Teilzeitausbildung eröffnet die Reform für junge Menschen in der Familienphase die Möglichkeit einer gleichzeitigen beruflichen Ausbildung. Dieser Schritt ist wichtig insbesondere für die Beteiligung von Frauen am qualifizierten Arbeitsmarkt. Aber er ist auch wichtig für die Wirtschaft, die aufgrund der demographischen Entwicklung in Zukunft stärker auf weibliche Arbeitskräfte angewiesen sein wird.
Der Deutsche Bundestag
- - fordert Bundesregierung, Sozialpartner, Kammern und Länder auf, diese Chancen, das schrittweise Erreichen von Abschlüssen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen, aktiv zu nutzen und sich weiterhin verstärkt für die Qualifizierungschancen von Frauen in allen Bildungswegen einzusetzen.
Die ökonomische und technologische, aber auch die demographische Entwicklung erfordern es, möglichst viele Menschen auf höchstem Niveau beruflich zu qualifizieren, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland und damit Wachstum und Beschäftigung zu sichern. Deutschland kann sich dabei wie kaum ein anderes Land nicht nur auf das Hochschulsystem, sondern auch auf sein qualitativ hochstehendes System der beruflichen Fortbildung stützen. Dies muss jedoch modernisiert und unter der Anforderung des lebensbegleitenden Lernens ausgebaut werden.
Bundesregierung und Sozialpartner werden deshalb insbesondere aufgefordert, mehr systematisch aufeinander aufbauende berufliche Fortbildungsabschlüsse zu schaffen, die - ähnlich wie in der IT-Weiterbildung - sukzessive bis zu Qualifikationen für Berufstätigkeiten führen, die heute überwiegend von Hochschulabsolventen ausgeübt werden.
Die Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung darf jedoch nicht an den Grenzen halt machen.
Der Deutsche Bundestag
- - fordert Bund, Länder und Sozialpartner daher dazu auf, die Arbeiten auf europäischer Ebene zur Entwicklung eines Leistungspunktesystems für die berufliche Bildung aktiv mit zu gestalten und auch national für die Verbesserung der Bewertung und Anerkennung beruflicher Kompetenzen zu nutzen;
- - appelliert an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, unter Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität auf eine verbesserte Kompatibilität der z.T. sehr unterschiedlichen nationalen Berufsbildungssysteme hinzuwirken, um eine Aushöhlung nationaler Berufsbildungsstandards zu verhindern,
- - appelliert an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass deutsche Berufsabschlüsse nach dem dualen System auf europäischer Ebene höher eingestuft werden;
- - begrüßt die im Gesetz neu geregelte Option, Auslandsaufenthalte als integralen Bestandteil der Berufsausbildung zu absolvieren; hierdurch wird den Beteiligten Rechtssicherheit geboten. Dies ist insbesondere für längerfristige grenzübergreifende Verbundausbildungen von großem Vorteil und unterstützt die Mobilitätsziele des Kommunique von Maastricht zu den künftigen Prioritäten der verstärkten Europäischen Zusammenarbeit in der Berufsbildung vom 14. Dezember 2004. Die Neuregelung im BBiG lässt aber auch weiterhin die Möglichkeit zu, Auslandsaufenthalte Auszubildender im Rahmen von Beurlaubungen/Freistellungen durchzuführen und die zuständige Stelle über eine Anrechnung befinden zu lassen.
Dem gleichen Ziel - mehr leistungsbereiten Berufstätigen Wege zum Erwerb von Höchstqualifikationen zu ebnen muss eine weitere Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne herkömmliche Hochschulzugangsberechtigung und die Verbesserung der Anrechnungsmöglichkeiten beruflicher Qualifikationen im Rahmen eines Studiums dienen. Dies haben Bund und Länder bereits 2001 einvernehmlich im Bericht der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) "Zukunft von Bildung und Arbeit" an die Regierungschefs von Bund und Ländern festgestellt.
Der Deutsche Bundestag
- - appelliert an die Länder, die Umsetzung dieser einvernehmlichen Feststellungen rasch voranzutreiben und dabei möglichst transparente länderübergreifend anerkannte einheitliche und breitere Zugänge beruflicher Qualifizierter zum Hochschulstudium zu schaffen.
Es liegt im Interesse der Gesellschaft insgesamt, wenn das Potenzial von Absolventen beruflicher Bildungsgänge für die Qualifizierung auf Hochschulniveau besser erschlossen und damit auch die deutsche Position im internationalen Vergleich ausgebaut wird. Dazu gehören insbesondere auch bessere Möglichkeiten zur Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen auf einschlägige Hochschulstudiengänge. Die darauf abzielende gemeinsame Empfehlung des BMBF, der KMK und der HRK vom 26. September 2003 ist eine gute Grundlage, um - mittels der Vergabe von ECTS-Leistungspunkten - auf diesem Feld weitere Fortschritte zu erzielen. Diese Entwicklung sollte mit beispielhaften Pilotprojekten weiter ausgebaut werden, um bisherige Einzelfallentscheidungen auf längere Sicht durch übertragbare und breit anwendbare Standardverfahren abzulösen. Der Deutsche Bundestag sieht hierin auch einen. wichtigen Beitrag, um einer unnötigen Verlängerung von Bildungszeiten entgegen zu wirken."