A
Der Bundesrat hat in seiner 931. Sitzung am 6. März 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. Februar 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem vorliegenden Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Energieeffizienz bei Unternehmen und damit zu verstärkter Energieeinsparung und CO₂-Reduktion erfolgt.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Umstellung auf ein Energieaudit für viele Unternehmen eine große organisatorische wie auch finanzielle Herausforderung darstellt, vor allem auch, da sie in kurzer Zeit bewältigt werden muss (Stichtag ist der 5. Dezember 2015). Daher ist in der Umsetzung des Gesetzes darauf zu achten, dass der Aufwand für die betroffenen Unternehmen so gering wie möglich gehalten wird.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, beim Vollzug des Gesetzes insbesondere zu prüfen, ob bei vielen gleichartigen Standorten eines Unternehmens so genannte Multi-Site-Verfahren zugelassen werden können, mit denen vermieden wird, dass ein umfassendes Energieaudit für jeden einzelnen Standort erfolgen muss.