Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2009 - Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0804 Titel 688 04 - Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich der Zinsen gemäß Artikel 11 der Ratsverordnung 1150/2000 - bis zur Höhe von 5,369 Mio. Euro -
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Karl Diller MdB Berlin, den 15. Januar 2009
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (Ressort) seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kap. 0804 Tit. 688 04 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 5.369 T€ zu leisten.
Bei den Ausgaben handelt es sich um Zahlungen von Verzugszinsen an die Europäische Kommission. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Artikel 11 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates.
Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.