Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) - Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt -

867. Sitzung des Bundesrates am 5. März 2010

A.

Zur allgemeinen Begründung, Absatz 6 Satz 7 bis 9

Die allgemeine Begründung ist in Absatz 6 wie folgt zu ändern:

Begründung (nur für das Plenum):

Eine erneute verfassungsrechtliche Überprüfung hat ergeben, dass für die beabsichtigte Übertragung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare eine Grundgesetzänderung im Hinblick auf Artikel 33 Absatz 4 GG zwar sinnvoll sein kann, aber nicht zwingend geboten erscheint. Dementsprechend sollte die Formulierung in der allgemeinen Begründung angepasst werden.

B.