Punkt 10 der 881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011
Der Bundesrat möge die folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, baldmöglichst das Ergebnis ihrer Prüfung zu der Frage vorzulegen, ob mit der Verwendung einer Mustersatzung ein vereinfachtes Verfahren zur Vereinsgründung eingeführt werden kann.
Begründung:
Die Verwendung einer Mustersatzung könnte eine Möglichkeit darstellen, eine Vereinsgründung zu vereinfachen. Die Mustersatzung würde den Gründungsmitgliedern auf einfache und überschaubare Weise Rechtssicherheit verschaffen.
Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen im Jahr 2009 bat der Bundesrat im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob ein vereinfachtes Verfahren zur Vereinsgründung unter Verwendung einer Mustersatzung möglich ist, vgl. BR-Drs. 179/09(B) . In der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 016/12813) hieß es dazu, dass die Prüfung durchgeführt werden soll, aber unabhängig von dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren, da zum einen eine Beteiligung der Vereins- und Beratungspraxis angezeigt sei und zum anderen es einer sorgfältigen Prüfung bedürfe. Nunmehr dürfte ein Ergebnis dieser Prüfung vorliegen.