Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 74. Sitzung am 17. Januar 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 19/7084 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - Drucksache 19/5421 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: In Artikel 1 Nummer 2 wird § 2b wie folgt geändert:
1. Absatz 2 wird aufgehoben.
2. Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.
Fristablauf: 15.02.19 Erster Durchgang: Drucksache. 434/18/(neu)