830. Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf insgesamt:
- a) Der Bundesrat begrüßt die Übertragung der Überwachung der vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
Durch die Übertragung dieser Aufgaben an die Träger, die ohnehin Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV durchführen, lassen sich Synergieeffekte nutzen.
- b) Die Feststellung der Versicherungs- bzw. Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die Überwachung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe einschließlich des Erlasses der damit erforderlichen Verwaltungsakte und der Widerspruchsbescheide führen jedoch zwangsläufig zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsmehraufwand, der nicht durch Effizienzsteigerungen ausgeglichen werden kann. Letztlich wird dies einen finanziellen Mehraufwand für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bedeuten.
- c) Der Bundesrat geht davon aus, dass die Mehrkosten aus der übertragenen Aufgabe Gegenstand einer Vereinbarung nach § 28l SGB IV sein werden.
- a) Der Bundesrat begrüßt die Übertragung der Überwachung der vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
B
- 2. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.