Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union

(hier:

In Ergänzung seines Beschlusses vom 14. Dezember 2018 zu BR-Drucksache 500/18 (PDF) benennt der Bundesrat gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung vom 10. Juni 2010 folgende Beauftragte:

A Es wird benannt als Beauftragte des Bundesrates in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen eine Teilnahme generell möglich ist:

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

Gremien des Rates

12. Arbeitsgruppe Jugend1
Hamburg
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (ORR'in Petra Grothof)