Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 und 4 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Sechzehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens)
Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.