COM (2019) 168 final
977. Sitzung des Bundesrates am 17. Mai 2019
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat nimmt die Mitteilung der Kommission über die Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige künstliche Intelligenz (KI), die von der hochrangigen Expertengruppe ausgearbeitet wurde, zur Kenntnis. Eine "vertrauenswürdige KI" setzt danach drei Komponenten voraus: Sie sollte "rechtmäßig", "ethischen Grundsätzen" entsprechen und "robust" sein. Darüber hinaus sollen sieben Kernforderungen für alle KI-Systeme gelten. Es sind dies "der Vorrang menschlichen Handelns und menschlicher Aufsicht", "die technische Robustheit und Sicherheit", "die Privatsphäre und das Datenqualitätsmanagement", "die Transparenz", "die Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness", "das gesellschaftliche und ökologische Wohlergehen" und "eine Rechenschaftspflicht".
- 2. Der Bundesrat erinnert daran, dass er sich im Rahmen seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2019 zur Mitteilung über einen koordinieren Plan für KI (BR-Drucksache 631/18(B) ) bereits dafür ausgesprochen hat, etwa beim Einsatz von Algorithmen "mit zu berücksichtigen, wie - unter Wahrung des Geschäftsgeheimnisses - ausreichend Transparenz und Schutz vor digitaler Diskriminierung sichergestellt werden können, so wie dies zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der EU notwendig ist".
- 3. Der Bundesrat begrüßt, dass es weiterhin "um eine auf den Menschen ausgerichtete, menschenzentrierte KI" gehen soll und nach den nun vorliegenden Leitlinien "Transparenz", aber auch "Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness" zu den sieben Kernforderungen gehören, die nach den Leitlinien für alle KI-Systeme gelten, wobei bei der Umsetzung "der jeweilige spezifische Anwendungskontext und die möglichen Folgen zu berücksichtigen" sein sollen (BR-Drucksache 165/19 (PDF), Seite 5).
- 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass danach unter anderem für Algorithmen "eine für die beteiligten Personen verständliche Erklärung des algorithmischen Entscheidungsprozesses" (BR-Drucksache 165/19 (PDF), Seite 7) bereitgestellt werden soll, und bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass dies durch einen entsprechenden Vorschlag für ein europäisches Gesetzgebungsverfahren zeitnah unterstützt wird und die Leitlinien im Übrigen zeitnah und so verbindlich wie möglich umgesetzt werden.
B
- 5. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.