Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
(Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)

975. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2019

A

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

Das vorliegende Gesetz regelt fachlich notwendige Änderungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuer- und Finanzmarktrechts im Hinblick auf einen unregulierten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union. Hierzu gehört auch eine Regelung, mit welcher der Kündigungsschutz für Risikoträgerinnen und Risikoträger im Sinne der Institutsvergütungsverordnung eingeschränkt wird. Das Ziel besteht darin, zur Stärkung der Stabilität des Finanzstandorts Deutschland diejenigen Risiken für bedeutende Institute des Finanzsektors zu minimieren, die aus der Tätigkeit natürlicher Personen mit einem besonderen Einfluss auf das Risikoprofil des gesamten Instituts erwachsen. Der Bundesrat stellt fest, dass der Kreis der von dieser Regelung betroffenen Personen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eng begrenzt wurde. Er bekräftigt, dass die damit verbundene Einschränkung des Kündigungsschutzes bei einem begrenzten Personenkreis nicht auf andere Branchen übertragbar ist, so dass sich hieraus keine Präzedenzwirkung für andere Bereiche ableiten lässt.