Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 7. Februar 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und ergänzende Förderung der Mobilfunkversorgung in Deutschland zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 974. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2019 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer
Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und ergänzende Förderung der Mobilfunkversorgung in Deutschland
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass Mobilfunk eine unerlässliche Versorgungsleistung für die Menschen und die Unternehmen in unserem Land darstellt. Der Ausbau einer leistungsstarken und verfügbaren Mobilfunkinfrastruktur ist überall in Deutschland essentiell, sowohl in den urbanen Gebieten wie auch in den ländlichen Räumen. Dies ist entscheidend für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.
- 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Weiterentwicklung zur Gigabitgesellschaft und der neuen 5G Welt nur erreicht werden kann, wenn der flächendeckende Ausbau mit 4G/LTE und Glasfaser realisiert wird. Deshalb reichen die Vereinbarungen vom Sommer 2018 aus dem Mobilfunkgipfel des Bundes mit einer 99-prozentigen Versorgung aller Haushalte nicht aus, um eine Sprach- und Datenübertragung auch in der Fläche zu ermöglichen.
- 3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, eine Differenzierung und Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten für die Bundesnetzagentur vorzunehmen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass bei Verstoß gegen Versorgungsauflagen effektive Sanktionen verhängt werden können.
- 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Gesamtstrategie zum Glasfaserausbau und zur Mobilfunkversorgung zu entwickeln.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, wie die "weißen Flecken", in denen ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist, mit Unterstützung des Bundes geschlossen werden können. Ergänzend zum Breitbandförderprogramm des Bundes erscheint es sachdienlich, ein Mobilfunkförderprogramm des Bundes oder andere monetäre Anreizsysteme zu prüfen, um dieses Ziel zu erreichen.
Begründung:
Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland umfasst heute auch die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten. Folgerichtig gewährleistet der Bund gemäß Artikel 87f des Grundgesetzes nach Maßgabe eines Bundesgesetzes im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.
Da ausschließlich dem Bund die Gewährleistung dieser angemessenen Telekommunikationsdienstleistungen zukommt, ist er auch ausschließlich für deren Finanzierung verantwortlich, sofern sich diese nicht über den Marktmechanismus bereitstellen lassen.
Da es durch eine Mischung aus dem Wirken der Marktkräfte und behördlichen Versorgungsauflagen nicht umfassend gelingen wird, gleichwertige Lebensverhältnisse mit Bezug auf den Mobilfunk in ganz Deutschland herzustellen, bedarf es dringend eines Gesamtkonzeptes und eines Förderprogrammes oder anderer monetärer Anreize, um die verbleibenden Versorgungslücken in der Mobilfunkinfrastruktur zu schließen.