COM (2019) 48 final; Ratsdok. 5668/19
975. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2019
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission Notfallmaßnahmen trifft, um die erheblichen negativen Auswirkungen abzumildern, die ein Brexit ohne ein Austrittsabkommen auf den Fischereisektor haben wird. Der Fischereisektor gehört zu den wirtschaftlichen Zweigen, die die Konsequenzen eines solchen ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU ganz unmittelbar zu spüren bekommen und gleichzeitig die nachteiligen Folgen nicht selbst abmildern können.
- 2. Der Bundesrat begrüßt deshalb den Vorschlag der Kommission, für die vorübergehende Stilllegung der vom Brexit betroffenen Fischereifahrzeuge ab dem Tag, an dem das Unionsrecht für das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr findet, eine finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zu gewähren.
- 3. Gleichwohl sieht der Bundesrat in der Stilllegung von Fischereifahrzeugen nur ein letztes Mittel. Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung der britischen Seegewässer für die Deutsche Hochseefischerei muss es weiterhin Ziel der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich sein, die Zugangsrechte der EU zu Gewässern des Vereinigten Königreichs und die derzeitigen Möglichkeiten zum Tausch von Fangquoten mit dem Vereinigten Königreich zu erhalten. Der Bundesrat bekräftigt hierzu seine Stellungnahme vom 23. März 2018 (BR-Drucksache 063/18(B) ).
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber der Kommission bei den Verhandlungen über die künftigen Fischereibeziehungen mit dem Vereinigten Königreich (zum Beispiel im Rahmen eines Fischereiabkommens oder als Verhandlungspunkt in einem künftigen Freihandelsabkommen) für die Interessen der Deutschen Hochseefischerei einzusetzen.
- 5. Der Bundesrat bekräftigt zudem seine Auffassung, dass der Anteil des EMFF für das zentrale Ziel der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei und Fischwirtschaft einschließlich der Aquakultur nicht zu gering werden darf. Er wiederholt daher seine Forderung aus seiner Stellungnahme vom 21. September 2018 (BR-Drucksache 285/18(B) ), dass in denjenigen Meeresgebieten und Flottensegmenten, in denen bereits ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Flottengröße und den Fangmöglichkeiten besteht, auch die Förderung von Neubauten zu ermöglichen ist.
- 6. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
- 7. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.