Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 19/5138 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung - Drucksache 19/4728 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c wird wie folgt geändert:
1. Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter "nicht unmittelbar nach der Schlachtung etikettiert oder" durch die Wörter "nicht bis zur Bereitstellung der Ware zum Verkauf etikettiert" und ein Komma ersetzt.
- b) In Nummer 2 werden die Wörter "nicht unmittelbar nach der Herstellung etikettiert" und der Punkt durch die Wörter "nicht bis zur Bereitstellung der Ware zum Verkauf etikettiert oder" ersetzt.
- c) Folgende Nummer 3 wird angefügt:
"3. als Marktteilnehmer, der Rindfleisch vermarktet, entgegen Artikel 15 eingeführtes Rindfleisch nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht bis zur Bereitstellung der Ware zum Verkauf etikettiert."
2. Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 1 werden die Wörter "nicht unmittelbar nach der Schlachtung" durch die Wörter "nicht bis zur Bereitstellung der Ware zum Verkauf" ersetzt.
- b) In den Nummern 2 und 3 werden jeweils die Wörter "nicht unmittelbar nach der Herstellung" durch die Wörter "nicht bis zur Bereitstellung der Ware zum Verkauf" ersetzt.
Fristablauf: 14.12.18
Erster Durchgang: Drucksache. 368/18 (PDF)