Der Bundesrat hat in seiner 965. Sitzung am 2. März 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat befürwortet die weitere Evaluierung der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft und die daraus folgende Festlegung neuer Prioritäten für das langfristige Ziel einer starken Kreislaufwirtschaft in Europa.
- 2. Die Aussagen der Mitteilung betreffen nahezu ausschließlich das Recycling. Eine thermische Behandlung als notwendige Schadstoffsenke und die energetische Verwertung als wichtiger Aspekt der Abfallbewirtschaftung werden nicht miteinbezogen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf zu achten, dass ein umfassendes und sachgerechtes Bild von der deutschen Abfall- und Kreislaufwirtschaft entsteht, welches auch andere umweltfachlich sinnvolle Aspekte der Kreislaufwirtschaft als das Recycling berücksichtigt.
- 3. Er stellt fest, dass die Mitteilung noch keine konkreten Maßnahmen zur Datenerhebung und Überwachung nennt. Darüber hinaus ist der Zeitraum für eine etwaige Umsetzung durch die Mitgliedstaaten unklar.
- 4. Nach Auffassung des Bundesrates sollten grundsätzlich langfristig nicht mittelbar neue Überwachungspflichten entstehen sowie keine Pflicht geschaffen werden, weitere Daten zu erheben als die, welche bisher schon an Eurostat übermittelt werden. Es soll kein über das schon bestehende Kontrollsystem hinausgehendes Überwachungsregime etabliert werden.