Beschluss des Bundesrates
Einundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 und Stellungnahme des Beirats für Ausbildungsförderung
Der Bundesrat hat von dem Bericht Kenntnis genommen.
Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.