Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa

C(2017) 4332 final

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Brüssel, den 27.6.2017 C(2017) 4332 final

Frau Ministerpräsidentin
Malu DREYER
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland

Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel " Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa" {COM (2016) 288, final}.

Die Kommission legt in der Mitteilung ihren Ansatz für Online-Plattformen dar, der sich auf eine im Rahmen der Strategie für den digitalen Binnenmarkt vorgenommene umfassende Bewertung der sozialen und wirtschaftlichen Rolle dieser neuen Marktteilnehmer stützt. Für die Zukunft der digitalen Wirtschaft Europas ist es von grundlegender Bedeutung, die richtigen Rahmenbedingungen für das Wachstum und die Einrichtung neuer Online-Plattformen in Europa zu schaffen und die Herausforderungen, vor die uns diese Geschäftsmodelle stellen, zu erkennen und zu bewältigen.

Die Kommission begrüßt die umfassende Unterstützung des Bundesrates für ihren Ansatz in Bezug auf Online-Plattformen und nimmt die verschiedenen zusätzlichen Punkte zur Kenntnis, die in der Stellungnahme des Bundesrats und in dem gemeinsamen Positionspapier von Bund und Ländern zum Regelungsumfeld für Plattformen, Online-Vermittler, Daten, Cloud Computing und die partizipative Wirtschaft von April 2016 angesprochen werden.

Insbesondere teilt die Kommission die Einschätzung, dass Online-Plattformen für die öffentliche Kommunikation und die öffentliche und individuelle Meinungsbildung immer wichtiger werden. Die Kommission hat im Mai 2016 eine Aktualisierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste' vorgeschlagen. Diese Richtlinie enthält die gemeinsamen Vorschriften, die seit nahezu 30 Jahren für audiovisuelle Medien gelten und die kulturelle Vielfalt sowie den freien Verkehr von Inhalten in der Europäischen Union gewährleisten. Neue Vorschriften sollten auch für Videoplattformen gelten (Video-on-Demand und Video-Sharing). Ziel der vorgeschlagenen Vorschriften ist es, den Pluralismus in den Medien und die Unabhängigkeit der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsbehörden zu wahren. Inhalte, die zu Gewalt oder Hass aufstacheln, sollen beseitigt werden.

Die Kommission nimmt die Auffassung des Bundesrates zur Kenntnis, wonach die bestehenden Marktregulierungsmechanismen auch für Over-The-TopKommunikationsdienste (OTT-Dienste) mit der gleichen Funktionalität wie herkömmliche Telekommunikationsdienste geeignet sind. Im Rahmen einer umfassenden Überprüfung der Regulierung des Telekommunikationssektors nahm die Kommission im September 2016 einen Vorschlag für einen neuen Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikationan, in dem vier bestehende Telekommunikationsrichtlinien zusammengefasst werden (Rahmen-, Genehmigungs-, Zugangs- und Universaldienstrichtlinie). Zum Schutz der Interessen der Endnutzer sieht der im Entwurf vorliegende Kodex vor, dass für neue Anbieter von Overthetop-Deinsten, die Kommunikationsdienste erbringen, die denen der herkömmlichen Telekommunikationsbetreiber gleichwertig sind, auch ähnliche Vorschriften gelten. Der im Entwurf vorliegende Kodex stellt klar, dass Anbieter von Overthetop-Diensten, deren Dienste herkömmlichen Telefondiensten (oder SMS-Diensten) sehr ähnlich sind, ihren Kunden Vertragsinformationen geben müssen und den Vorschriften für Anbieterwechsel und Notrufe unterliegen würden. Overthetop-Dienste, die keine öffentlich zugeteilten Nummern nutzen (z.B. WhatsApp), könnten gezielteren Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit, Notrufnummern und den Zugang für Menschen mit Behinderungen unterliegen.

Die Kommission nimmt die Punkte zur Kenntnis, die der Bundesrat im Zusammenhang mit der Erforderlichkeit klarer Transparenzvorschriften für die Such- und Empfehlungsfunktionen von Online-Plattformen angesprochen hat. Im Rahmen der Überprüfung der Verbraucherschutzvorschriften der Europäischen Union hat die Kommission als ersten Schritt im Mai 2016 aktualisierte Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken' veröffentlicht. Darin wird die Anwendung von Transparenzvorschriften auf Online-Plattformen und ihre Vergleichs- und Empfehlungsfunktionen präzisiert.

Wie in der am 10. Mai 2017 veröffentlichten Mitteilung über die Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt angekündigt, wird die Kommission prüfen, ob in Bezug auf missbräuchliche Vertragsklauseln und unlautere Handelspraktiken in den Beziehungen zwischen Plattformen und Unternehmen zielgerichtete Maßnahmen (der Regulierung, Selbstregulierung oder Ko-Regulierung) erforderlich sind. In diesem Zusammenhang stimmt die Kommission dem Bundesrat zu, dass legislative Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union erforderlich sein können, wenn effektive Maßnahmen der freiwilligen Selbstregulierung erkennbar nicht ausreichen.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grußen
Frans Timmermans Andrus Ansip
Erster Vizepräsident Vizepräsident