Bundesministerium für Gesundheit
Berlin, 23. Juni 2017
Parlamentarische Staatssekretärin
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
der Bundesrat hat mit seiner Entschließung vom 16. Dezember 2016 (BR-Drs. 683/16(B) ) die Bundesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der geeignet ist, "eine notärztliche Tätigkeit von Honorarärzten zu gewährleisten, ohne dass diese sozialversicherungspflichtig ist".
Eine entsprechende gesetzliche Änderung wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG) vom 4. April 2017 beschlossen. Danach sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst unter den in § 23c des Vierten Buches Sozialgesetzbuches (SGB IV) genannten Voraussetzungen nicht beitragspflichtig und die Tätigkeiten kraft Gesetzes unfallversichert. Die Regelungen sind am 11. April 2017 in Kraft getreten.
Somit kann die bisherige Praxis zur Besetzung der Notarztdienste fortgesetzt und Versorgungsprobleme können vermieden werden. Ich gehe davon aus, dass mit dem Gesetz dem Anliegen des Bundesrates Rechnung getragen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz