Der Bundesrat hat in seiner 950. Sitzung am 4. November 2016 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das in der Mitteilung der Kommission "Kapitalmarktunion - die Reform rasch voranbringen" formulierte Ziel, für eine zügigere Umsetzung zu sorgen und die Reform zu beschleunigen. Er teilt dabei auch die Auffassung der Kommission, dass die Prioritäten entsprechend dem Wandel des politischen, wirtschaftlichen und technologischen Umfelds angepasst werden müssen.
- 2. Der Bundesrat unterstützt das Bestreben der Kommission, die im Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion (BR-Drucksache 453/15 (PDF) ) vorgesehenen Maßnahmen (Paket zur Wiederbelebung des Verbriefungsmarkts, Modernisierung der Prospektvorschriften sowie Änderungen an den Verordnungen über europäische Risikokapitalfonds und über den Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum) noch im Jahr 2016 abzuschließen. Dabei spricht er sich dafür aus, die Maßnahmen so auszugestalten, dass sie der Realwirtschaft zusätzliche Finanzmittel ermöglichen und damit dem Ziel der Kapitalmarktunion gerecht werden können, neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu geben. Durch die vorliegende Mitteilung sieht sich der Bundesrat mit dieser Haltung von der Kommission bestätigt.
- 3. Aufbauend auf seine Stellungnahme vom 27. November 2015 (BR-Drucksache 454/15(B) ) sieht der Bundesrat das Paket zur Wiederbelebung des Verbriefungsmarkts weiterhin als Maßnahme, um das Vertrauen der Anleger und Investoren in Verbriefungen zurückzugewinnen und den Nutzen für die Realwirtschaft zu steigern. Allerdings ist die Höhe des Selbstbehalts bei Verbriefungen von großer Bedeutung für die Finanzmarktstabilität. Er sollte auf jeden Fall so hoch sein, dass ein substantieller Anreiz zur Sicherstellung der hohen Qualität und der Sicherheit der Verbriefungsprodukte entsteht. Im weiteren Verfahren sollte deshalb erneut geprüft werden, ob ein Selbstbehalt in Höhe von fünf Prozent im Hinblick auf die Gewährleistung der Finanzmarktstabilität ausreichend ist.
- 4. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.