Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz - 6. SGB IV-ÄndG)
Punkt 10 der 944. Sitzung des Bundesrates am 22. April 2016
Für den Fall, dass Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen (BR-Drucksache 117/1/16) eine Mehrheit erhält, möge der Bundesrat beschließen
Was für die Versorgungsrücklagen der gesetzlichen Krankenkassen gilt (Begründung zu Ziffer 1), soll entsprechend auch für die gesetzliche Unfallversicherung gelten.