Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 152. Sitzung am 28. Januar 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 18/7394 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas - Drucksachen 18/6858, 18/7205 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:

"Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

In § 131b Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, wird die Angabe "31. März 2016" durch die Angabe "31. Dezember 2017" ersetzt."

2. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4 und wie folgt gefasst:

"Artikel 4
Inkrafttreten

Fristablauf: 26.02.16
Erster Durchgang: Drucksache. 536/15 (PDF)