Der Bundesrat hat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Der Bundesrat erkennt die Verbesserungen in der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts an. Besonders die Klarstellung zur Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle als niedrigschwellige Möglichkeit vor Verbandsklagen und die Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit sind positive Ergänzungen im Behindertengleichstellungsrecht. Die Berücksichtigung Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung) und die Verpflichtung zur Umsetzung von Barrierefreiheit bei bestehenden Gebäuden des Bundes sind sachgerechte Regelungen, die Lücken im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz schließen können.
Begründung:
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts bringt wichtige Ergänzungen zum Bundesbehindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2002. Seit dieser Zeit ist die Entwicklung der Barrierefreiheit vorangekommen, allerdings sind neue Handlungsbedarfe, beispielsweise für die barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung) und Hemmnisse bei der Umsetzung von Barrierefreiheit deutlich geworden. Die seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültige UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist Grundlage und Verpflichtung, das Behindertengleichstellungsrecht weiter zu entwickeln.