Der Bayerische Ministerpräsident München, 12. Januar 2016
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, den Entschließungsantrag unter Wahrung der Rechte aus § 23 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates gemäß § 36 Absatz 2 GOBR auf die Tagesordnung der 941. Sitzung am 29.01.2016 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer
Entschließung des Bundesrates zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat hält das im Grundgesetz verankerte Konzept des sicheren Herkunftsstaates angesichts des nach wie vor außerordentlich hohen Zugangs von Asylbewerbern für besonders geeignet, aussichtslose Asylverfahren schnell abzuschließen und einem Zuzug nach Deutschland aus asylfremden - insbesondere wirtschaftlichen - Motiven entgegenzuwirken. So sind etwa die Asylbewerberzahlen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien seit deren Aufnahme in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten signifikant zurückgegangen.
- 2. Der Bundesrat hält es aufgrund des nach wie vor sehr hohen Zugangs an Asylbewerbern für erforderlich, weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Dabei soll sich die Bundesregierung vor allem auf solche Staaten konzentrieren, aus denen eine hohe Zahl an Asylbewerbern nach Deutschland kommt, die Schutzquote im Asylverfahren aber gering ist. Mit in den Blick zu nehmen ist dabei der Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den dort erfolgten Festlegungen von sicheren Herkunftsstaaten.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union - über die auch in Deutschland bereits als sicher eingestuften Herkunftsstaaten hinaus - nachfolgende weitere Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt haben: Armenien, Algerien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali, Mongolei, Nigeria, Republik Moldau und die Ukraine. Darüber hinaus ist auch die Einstufung der nordafrikanischen Staaten Marokko und Tunesien zu prüfen. Auch hier ist die Zahl der Asylanträge vergleichsweise hoch, die Schutzquoten aber sehr gering oder sogar nahe Null.
- 4. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die Aufnahme weiterer Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu prüfen und zeitnah einen Gesetzentwurf hierzu vorzulegen.