Staatsministerium Baden-Württemberg
Stuttgart, 29. Oktober 2015
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Regionalisierungskomponente für die Ausschreibung bei Wind an Land zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 938. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2015 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Regionalisierungskomponente für die Ausschreibung bei Wind an Land
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Ausschreibungsumfang für Wind an Land von 2,5 GW netto pro Jahr eingehalten werden muss, um einen Ausbau in ganz Deutschland auch mit dem System der Ausschreibung zu gewährleisten. Laut Marktanalyse des BMWi entspricht dies (im Zeitraum bis 2035) einem durchschnittlichen jährlichen Brutto-Zubau von 4,4 GW. Zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele ist dieserAusbaupfad unverzichtbar.
- 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der nationale Ausbau der Windenergie an Land auch weiterhin angemessen in ganz Deutschland regional verteilt fortschreiten kann. Eine solche angemessene Verteilung dient der Netzstabilität wie auch der Versorgungssicherheit insgesamt und bietet allen Bundesländern die Chance, von der Energiewende zu profitieren und ihren unverzichtbaren Beitrag dazu zu leisten, dass das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien erschlossen und die damit einhergehenden Nutzen und Lasten der Energiewende angemessen verteilt werden können. Eine signifikante Abweichung von den Prämissen des Netzentwicklungsplanes (NEP) und ein hieraus resultierender möglicher zusätzlicher Netzausbau sollte vermieden werden.
- 3. Der Bundesrat stellt vor diesem Hintergrund fest, dass das Referenzertragsmodell maßgeblich dazu beitragen soll, Standorten bundesweit unter Wahrung von Effizienzgesichtspunkten eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausschreibung zu ermöglichen.
- 4. Die alleinige Reform des Referenzertragsmodells kann signifikante strukturelle Wettbewerbsnachteile von Binnenlandstandorten bspw. aufgrund höherer Erschließungs- und Netzanschlusskosten jedoch nicht kompensieren, so dass mit den Vorschlägen aus den Eckpunkten des BMWi ein räumlich konzentrierter Ausbau und Wettbewerbsprobleme bei der Auktionierung wie geringe Marktliquidität und Wettbewerbsintensität erwartet werden. Um auch zukünftig einen auf Deutschland verteilten Zubau von Windenergieanlagen zu gewährleisten, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine regionale Steuerung zu implementieren, die eine definierte Ausbaumenge in Mittel- und Süddeutschland unter ausreichender Berücksichtigung der Interessen der norddeutschen Länder vorsieht.
- 5. Der Bundesrat schlägt hierfür ein Regionenmodell vor, mit dem für zwei zu definierende Teilräume im Norden Deutschlands und in der Mitte/Süd-Region entsprechende Mindestanteile an der ausgeschriebenen Menge erreicht werden müssen. Die Mindestanteile sollten sich an den Planungen im Netzentwicklungsplan orientieren. Im Regionenmodell soll es weiterhin eine gemeinsame bundesweite Auktion geben, bei der die bezuschlagten Gebote nur dann umsortiert werden, wenn die angestrebten Mindestanteile nicht erreicht werden.