Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz)
A
Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 2015 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefasst:
1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel, Bürokratiebelastungen zu vermeiden. Das Regelungsvorhaben stellt einen Schritt zur Umsetzung dieses Ziels dar, wobei es sich überwiegend mit Informationspflichten befasst.
2. Der Bundesrat sieht über die Regelungen des Gesetzes hinaus zusätzlichen Handlungsbedarf, insbesondere die Möglichkeit für weitere Vereinfachungen, und bittet die Bundesregierung, weitere Vorschläge zur Bürokratieentlastung zeitnah vorzulegen.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung insbesondere um Prüfung, inwieweit weitere Vereinfachungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern umgesetzt werden können.