936. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2015
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Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Kommission für eine faire Unternehmensbesteuerung in Europa. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bekämpfung der Gewinnverlagerung und die Sicherstellung einer effektiven Besteuerung. Die Umsetzung der Vorschläge kann einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von BEPS (Base Erosion Profit Shifting) in der EU leisten.
- 2. Das Ziel einer Besteuerung von Gewinnen am Ort der Wertschöpfung ist zu unterstützen. Der Bundesrat setzt sich bereits seit längerem für Maßnahmen zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung und zur effektiven Besteuerung von Lizenzen ein. Steuerliche Sonderregelungen, die darauf abzielen, Steuersubstrat aus anderen Ländern abzuziehen, wie zum Beispiel Patentboxen, stehen einem harmonisierten Unternehmensteuerrecht entgegen.
- 3. Auch die Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage kann einen Beitrag zur Bekämpfung von BEPS liefern. Der anstehende Richtlinienvorschlag der Kommission wird die ins Stocken geratene Diskussion neu beleben. Auch bei einem schrittweisen Vorgehen weist der Bundesrat darauf hin, dass das Ziel die Umsetzung des Gesamtkonzepts sein muss und von einer flankierenden Harmonisierung der Steuersätze mit einer substantiellen Begrenzung nach unten begleitet werden muss.
- 4. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass alle Vorschläge eine sorgfältige Analyse und Folgenabschätzung erfordern, um die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte zu beziffern. Unter diesem Aspekt sind beispielsweise Vorschläge der Kommission zur allgemeinen grenzüberschreitenden Verlustverrechnung in der EU abzulehnen.
- 5. Transparenz, Abstimmung und Koordinierung in der EU sind aus Sicht des Bundesrates ausdrücklich zu begrüßen. Bei der Umsetzung der Vorschläge sollte aber die Verhältnismäßigkeit für Verwaltung und Unternehmen gewahrt bleiben. Der resultierende Aufwand muss vertretbar sein, Geschäftsgeheimnisse müssen wirksam geschützt bleiben.
- 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine zügige Umsetzung der Vorschläge unter Berücksichtigung vorstehender Erwägungen einzusetzen.
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- 7. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.