Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
(PStG-VwV-ÄndVwV)

Punkt 35 der 920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Regelungen unter anderem des Personenstandsgesetzes zu überprüfen und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Ethikrates vom 23. Februar 2012, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Belange der betroffenen Menschen einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Ziel muss es sein, inter- und transsexuelle Menschen als Teil gesellschaftlicher Vielfalt zu respektieren, zu unterstützen und sie vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierungen der Gesellschaft zu schützen.

Dazu gehört die rechtliche Umsetzung unter anderem auch im Personenstandsrecht. In seiner Stellungnahme gibt der Ethikrat gerade zum Personenstandsrecht explizit Empfehlungen ab. Im Rahmen der Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates wurde deutlich, dass diesen Empfehlungen des Ethikrates nicht ausreichend nachgekommen werden konnte.

Die Eintragungen in den Personenstandsregistern dürfen zurzeit nur auf Basis gesicherter Erkenntnisse erfolgen; dem Anliegen der betroffenen Menschen kann damit nicht Rechnung getragen werden. Raum für die geforderte Selbstbestimmung besteht insoweit gerade nicht. Zum Beispiel kann nur bei einer geringen Zahl der Fälle Intersexualität bereits bei der Geburt erkannt werden. Hier müssen alternative Regelungsmöglichkeiten und Folgeregelungen vorgesehen werden gegebenenfalls bis hin zu einem Verzicht auf eine Eintragung des Geschlechts in das Personenstandsregister.