Der Bundesrat hat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 wie folgt beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) in den technischen Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
- a) für die technische Arbeitsgruppe "Berufliche Bildung" einen Vertreter des Landes Hessen, Kultusministerium (LMR Wolfgang Kreher);
- b) für die technische Arbeitsgruppe "Modernisierung der Hochschulbildung" eine Vertreterin des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (RD'in Isabelle Lorenz);
- c) für die technische Arbeitsgruppe "Schulpolitik"
- aa) für den Bereich "Frühe Schulabgänger" eine/n Vertreter/in des Freistaates Sachsen, Staatsministerium für Kultus (N. N.); und
- bb) für den Bereich "Lehrerbildung" eine Vertreterin des Landes Hessen, Kultusministerium (Direktorin am Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Ursula Uzerli); sowie
- d) für die technische Arbeitsgruppe "Querschnittskompetenzen"
- aa) für den Bereich "Unternehmerische Bildung" einen Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung (Oberschulrat Dr. Alfred Lumpe); und
- bb) für den Bereich "Digitale Fähigkeiten" einen Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung (Oberschulrat Arthur Gottwald).