Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2013
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1112 Titel 681 12 - Arbeitslosengeld II bis zur Höhe von 700.000 T€
Bundesministerium der Finanzen Berlin, 18 November 2013 Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil
Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1112 Titel 681 12 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 700.000 T€ zu leisten.
Der zusätzliche Bedarf ergibt sich insbesondere aus der weniger günstigen Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 19Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) .
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird nachträglich informiert.