919. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2014
a
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sieht der Bundesrat einige der von der Kommission formulierten Vorschläge zur Vertiefung des Europäischen Semesters mit großer Sorge. Dies betrifft insbesondere das Ziel der besseren Befolgung der länderspezifischen Empfehlungen durch die Einführung vertraglicher Vereinbarungen in Verbindung mit einer finanziellen Unterstützung wichtiger Reformmaßnahmen.
- 2. Der Bundesrat nimmt einige der von der Kommission formulierten Vorschläge zur Vertiefung des Europäischen Semesters zur Kenntnis, insbesondere das Ziel der besseren Befolgung der länderspezifischen Empfehlungen durch die Einführung vertraglicher Vereinbarungen in Verbindung mit einer finanziellen Unterstützung wichtiger Reformmaßnahmen.
- 3. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Union im Bildungsbereich eine fördernde und unterstützende Rolle einnimmt, die die Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre Bildungssysteme und die Lerninhalte achtet. Vertragliche Vereinbarungen zu bildungspolitischen Maßnahmen in einem Mitgliedstaat bzw. in Deutschland der Länder, verbunden mit einer formalisierten Kontrolle, Überwachung, Bewertung und damit Steuerung durch die europäische Ebene, würden dem Grundsatz der Freiwilligkeit der europäischen Bildungskooperation widersprechen und nicht zuletzt mit Blick auf die innerdeutschen Zuständigkeiten die Kulturhoheit der Länder untergraben. [Dies gilt in gesteigertem Maße für vertragliche Vereinbarungen in Verbindung mit Solidarmechanismen, die rechtsverbindlichen Charakter besitzen.]
- 5. Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen des Europäischen Rates zu den vertraglichen Vereinbarungen dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung von diesem Instrument ausdrücklich ausgenommen wird.
- 6. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Generation bzw. als Beitrag für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er unterstützt daher die inhaltlichen Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland für die Reduktion der Zahl der frühen Schulabgänger und die Erhöhung der Zahl der 30- bis 34-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er verwahrt sich aber gegen eine Bewertung der Bildungs- und Ausbildungssysteme allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht und betont demgegenüber zum wiederholten Mal den Eigenwert von Bildung. Deren Aufgabe darf nicht einseitig auf die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen reduziert werden, sondern liegt in der Vermittlung von Werten und der Entfaltung der Gesamtpersönlichkeit (vgl. BR-Drucksache 141/13(B) ).
- 7. Der Bundesrat sieht, wie auch die Kommission, die Notwendigkeit weiterer, kontinuierlicher Anstrengungen hinsichtlich der Förderung der Qualität und der Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungssysteme in der EU. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die öffentlichen Ausgaben der Länder in der Bundesrepublik Deutschland für Bildung pro Einwohner in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Zugleich erinnert der Bundesrat daran, dass Aussagen der Kommission zu Investitionen der Mitgliedstaaten in ihre Bildungs- und Ausbildungssysteme nur Empfehlungscharakter haben können.
B
- 8. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.