Punkt 11 der 918. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2013
Der Bundesrat möge ergänzend zu den Empfehlungen in der BR-Drucksache 758/1/13 wie folgt beschließen:
- 1. Rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Bundesrat begrüßt es daher, dass die Kommission mit ihren Leitlinien zur Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie auch die Energieeffizienzpotenziale in den privaten Haushalten adressiert.
- 2. Der Bundesrat sieht in der individuellen Information und Beratung der privaten Haushalte ein wichtiges Instrument, um das Bewusstsein für einen effizienteren Umgang mit Energie zu steigern, Einsparpotenziale zu erkennen und die in Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie beschriebenen Einsparverpflichtungen zu erfüllen. Einem flächendeckenden und zielgruppenspezifischen Ausbau der Energie-(Einspar-) Beratung kommt daher eine wichtige Rolle zu. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Beratung weiter auszubauen und eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen.
- 3. Daneben fordert der Bundesrat von der Bundesregierung eine Verstetigung sowie einen Ausbau der Förderprogramme für mehr Energieeffizienz im (privaten) Gebäudebereich. Gemäß Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie können auch steuerliche Anreize für Investitionen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Alternativen darstellen.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern gemäß den Artikeln 10 und 11 der Energieeffizienzrichtlinie kostenloser Zugang zu monatlichen oder quartalsweisen Verbrauchsnachweisen oder Abrechnungen zur Verfügung gestellt wird. Der Bundesrat fordert darüber hinaus, wo dies durch die Gesamtmenge der verbrauchten Energie wirtschaftlich sinnvoll erscheint, Anreize bzw. Zuschüsse für die Einführung von "Smart Metern" in privaten Haushalten.
- 5. Der Bundesrat weist auf Artikel 15 der Energieeffizienzrichtlinie hin, wonach in den Mitgliedstaaten bestehende Hemmnisse beseitigt werden sollen, um Effizienzsteigerungen bei der Auslegung und beim Betrieb der Infrastruktur zu erzielen und eine Einbeziehung der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Systemeffizienz zu ermöglichen. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, einen geeigneten Marktrahmen für eine Flexibilisierung des Verbrauchsverhaltens und Anreize für die Speicherung regenerativ erzeugter Energie zu schaffen.
- 6. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, an einer Ausweitung der Energieverbrauchskennzeichnung für energieverbrauchende Produkte und Geräte und einer zukünftigen Berücksichtigung des Top-RunnerAnsatzes bei der Bewertung der Geräteeffizienz auf der europäischen Ebene konstruktiv mitzuwirken.