Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ausschuss der Kommission für kulturelle Zusammenarbeit im Rahmen des Kulturprotokolls EU-Korea)
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um den Ausschuss für kulturelle Zusammenarbeit im Rahmen des Kulturprotokolls EU-Korea im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen EU-Korea* ergänzt werden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.
*. vgl. AE-Nr. . 120663, 100268 (ABl. L 127 vom 14.05.2011)