Punkt 70 der 910. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013
Der Bundesrat möge anstelle von Ziffer 3 der Drucksache 247/1/13 folgende Ziffer beschließen:
Unter anderem die wirtschaftliche Rezession in Europa, die höheren Anteile an erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz führen zu einem Überschuss von Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die aus diesem Überangebot resultierenden Preise für Emissionszertifikate von derzeit unter vier Euro pro Tonne CO₂eq bieten keine Anreize für langfristige Investitionen in kohlenstoffarme Technologien. Daher ist eine zeitnahe Reform des EU-ETS notwendig, um hinreichend Planungssicherheit für langfristige Investitionen in kohlenstoffarme Technologien herbeizuführen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen setzt sich auf allen Ebenen für die Stärkung des Emissionshandels ein. Deshalb begrüßt sie den Beschluss der Sonderkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Vorbereitung des Energiegipfels am 21. März 2013, wonach eine zeitnahe Reform des EU-ETS erforderlich ist.
Eine Stärkung des europäischen Emissionshandels muss zeitnah erfolgen, um damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Stabilisierung des Strompreises zu leisten.