Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft - COM (2013) 155 final
Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die mit dem Verordnungsvorschlag vollzogenen Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 577/98 an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die in Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 vorgesehene Befugnis der Kommission für jegliche Anpassung der Liste der Erhebungsvariablen über das angemessene Maß hinausgeht. Der Katalog der regelmäßig zu erhebenden Variablen, die den Regelungskern der Grundverordnung ausmachen, sollte nicht beliebig durch delegierte Rechtsakte geändert werden können. Dies ist auch wichtig, um die Berechenbarkeit der EU-Vorgaben und damit die praktische Umsetzbarkeit der Grundverordnung zu gewährleisten.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass der vorgesehene Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 entsprechend angepasst wird.