909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission zum Stand der Umsetzung der Innovationsunion. Die Innovationsunion hat Fortschritte gemacht. Auch Dank der Anstrengungen der Länder haben sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland positiv entwickelt, so dass im Jahr 2010 eine FuE-Intensität von 2,8 Prozent erreicht werden konnte.
- 2. Gleichwohl ist die EU von dem bereits im Jahr 2000 formulierten Drei-Prozent-Ziel, das auch Teil der Europa-2020-Strategie ist, bei der EU-weiten Forschungsintensität noch weit entfernt. So fehlen EU-weit derzeit jährlich weit über 100 Milliarden Euro an privaten und öffentlichen FuE-Ausgaben, um das Drei-Prozent-Ziel zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung des Bundesrates nicht zuletzt große Anstrengungen erforderlich, um zusätzliche private Mittel für Forschung und Entwicklung zu erschließen.
- 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Erreichung der Europa-2020-Ziele, insbesondere des Drei-Prozent-Ziels bezüglich der Ausgaben für Forschung- und Entwicklung, deutlich erschwert wird, wenn von der EU in der kommenden Förderperiode tatsächlich weniger Finanzmittel für Horizont 2020 zur Verfügung gestellt werden, als ursprünglich geplant.
- 4. Nach Auffassung des Bundesrates steht die gegenwärtige Wachstumsschwäche in der EU auch im Zusammenhang mit der EU-weit noch zu geringen Innovationsdynamik, welche die EU als Ganzes im globalen Innovationswettbewerb beeinträchtigt. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass etwa die Volksrepublik China bei den privaten und öffentlichen FuE-Ausgaben jährliche Zuwachsraten von mehr als 20 Prozent aufweist.
- 5. Der Bundesrat bekräftigt die Auffassung der Kommission zur unterschiedlichen Entwicklung in den verschiedenen Regionen Europas. Gerade vor diesem Hintergrund erscheinen dem Bundesrat einheitliche Maßnahmen für die herrschenden unterschiedlichen Ausgangsbedingungen als nicht sinnvoll. Maßnahmen zur Umsetzung der Innovationsunion sollten die regionalen Besonderheiten und den Grundsatz der Subsidiarität berücksichtigen. Insbesondere müssen die Maßnahmen eine weitere Stärkung von Stärken und ein Aufholen vorhandener Schwächen ermöglichen.
- 6. Nach Auffassung des Bundesrates müssen die Maßnahmen im Rahmen der Innovationsunion mit dem Ziel der EU verknüpft werden, den industriellen Sektor und die wirtschaftsnahen Dienstleistungen zu stärken. Insbesondere wäre es sinnvoll, die in der Mitteilung der Kommission "Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik" zum Ausdruck gebrachte Strategie der EU zu konkretisieren, dass in der EU produziertes Wissen rascher in neue Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden soll. Dabei sind nach Auffassung des Bundesrates die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen besonders zu berücksichtigen.
- 7. Ein Monitoring-Mechanismus für den Europäischen Forschungsraum (EFR) kann sinnvoll sein, um anhand einheitlicher Kriterien die Fortschritte bei der Verwirklichung des EFR beurteilen zu können. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten so früh wie möglich in die Entwicklung des Monitoring einzubeziehen. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 23. November 2012, (BR-Drucksache 414/12(B) , Ziffer 20). Er bekräftigt die Auffassung, dass die Entwicklung des angekündigten EFR-Überwachungsmechanismus und die Auswahl der Indikatoren in einem transparenten Prozess unter Beteiligung der Mitgliedstaaten vorzunehmen sind. Die Auswahl und Zahl der Indikatoren sollte sich auf das für die Beurteilung des Fortschritts bei der Vollendung des EFR erforderliche Mindestmaß beschränken. Bei der Auswahl wie bei der Implementierung sollte auf etablierte Verfahren in der Zusammenarbeit von Eurostat mit den nationalen statistischen Ämtern zurückgegriffen werden. Ein unmittelbarer Zugriff der Kommission auf Forschungseinrichtungen und Hochschulen wird abgelehnt.
- 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass gerade im Bereich Forschung und Entwicklung zahlreiche Daten erhoben werden, die für das Monitoring verwendet werden können. Neue Berichtspflichten für die Wirtschaft und die zuständigen Behörden sollten vermieden werden, sofern sie nicht im Voraus nachweislich Fortschritte in der Innovationsunion erwarten lassen. Allenfalls in begründeten Einzelfällen sollten neue Indikatoren entwickelt und erhoben werden. Insgesamt ist bei den geplanten Monitoring-Aktivitäten der Subsidiaritätsgrundsatz zu beachten.
- 9. Der Bundesrat sieht in der Unterstützung von Innovationen durch die öffentliche Verwaltung bei deren Beschaffungen eine Möglichkeit zur Stärkung der Innovationskraft Europas. Allerdings sollte es nach Auffassung des Bundesrates den Mitgliedstaaten überlassen bleiben zu entscheiden, in welchem Ausmaß sie sich hierbei engagieren können und wollen.
- 10. Der Bundesrat betont die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen für Fachkräfte in Forschung und Entwicklung für das Gelingen der Innovationsunion. Nur unter diesen Voraussetzungen kann deren Potenzial auch möglichst umfassend genutzt werden.
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- 11. Der Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.