Antrag des Landes Berlin
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
Punkt 70 der 909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013
Für den Fall, dass Ziffer 9, nicht aber Ziffer 10 der Drucksache 182/1/13 eine Mehrheit erhält, möge der Bundesrat beschließen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender weiterer Änderung zuzustimmen:
In Artikel 1 § 34 sind nach der Angabe " § 22 Nummer 3 bis 5" das Wort "und" durch ein Komma zu ersetzen und nach der Angabe " § 23" die Wörter "und § 32 Absatz 2 Nummer 3" einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung, um der mit Ziffer 9 der Drucksache 182/1/13 intendierten Änderung vollumfänglich Rechnung zu tragen.