908. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2013
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat die Entschließung mit folgender Maßgabe zu fassen:
Zu Nummer 3
Nummer 3 ist zu streichen.
Begründung (nur gegenüber Plenum):
Mit seiner Entschließung will der Bundesrat auf die Notwendigkeit einer politischen Neubewertung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen mit Behinderungen und wegen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer Anordnung nach dem StGB hinweisen. Es bedarf nach seiner Auffassung dringend einer Überarbeitung der entsprechenden wahlrechtlichen Vorschriften.
Allerdings dürfte dieses allein schon wegen des nahen Endes der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zeitnah nicht mehr zu erreichen sein. Insofern wird die in Nummer 3 der Entschließung formulierte Bitte an die Bundesregierung, spätestens bis Mitte 2013 über das Veranlasste zu berichten, als eher unrealistisch eingeschätzt.
Im Übrigen kommt die Erwartung des Bundesrates auf ein Tätigwerden der Bundesregierung schon in Nummer 2 der Entschließung ausreichend zum Ausdruck, wonach die Bundesregierung u.a. aufgefordert wird, die von ihr angekündigten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Partizipation vorzulegen.
Nummer 3 der Entschließung sollte daher gestrichen werden.
B
- 2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.