Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Praktika - Zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV - COM (2012) 728 final
Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass Praktika für junge Menschen von großem Nutzen sein können beim Übergang von der Ausbildung zur Berufstätigkeit. Sie dienen als wichtiges Sprungbrett in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zudem profitieren auch die Unternehmen, weil Praktika zur effizienten Gewinnung leistungsfähigen Nachwuchses beitragen. Der Bundesrat sieht daher, ebenso wie die Kommission, einen großen Bedarf an qualitativ hochwertigen Praktikumsplätzen.
2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein möglicher zukünftiger Qualitätsrahmen für Praktika nicht dazu führen darf, dass für die Unternehmen unverhältnismäßige bürokratische Hürden und Hemmnisse entstehen. Dies wäre kontraproduktiv und würde zum Ergebnis haben, dass weniger hochwertige Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt würden, womit jungen Menschen nicht gedient wäre. Hierbei ist insbesondere die besondere Lage von kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen, für die die Bereitstellung von Praktikumsplätzen vergleichsweise aufwändiger und kostenintensiver ist als für Großunternehmen.