Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung
901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2012
A
1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf im Ganzen
Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Der Entwurf unterliegt strafdogmatischen Bedenken und stellt auch im Übrigen keine angemessene Lösung der Problematik der Suizidbeihilfe dar.
Insbesondere die ausdrückliche Straffreistellung auch von Ärzten und Pflegern, die dem Leben der von ihnen betreuten Personen besonders verpflichtet sind, als "andere nahestehende Personen", erscheint - der Intention des Gesetzentwurfs zuwiderlaufend - fragwürdig.
B
2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.