Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012)
Der Bundesrat hat in seiner 898. Sitzung am 29. Juni 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.