Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ausarbeitung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung für den Betrieb des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms (GMES) von 2014 bis 2020 - COM (2012) 218 final
Der Bundesrat hat in seiner 897. Sitzung am 15. Juni 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat bedauert, dass die Kommission bislang noch keinen Legislativvorschlag vorgelegt hat, der sicherstellt, dass das Programm GMES über die in der Verordnung (EU) Nr. 911/2010 festgelegte Ablauffrist Ende 2013 hinaus fortgeführt werden kann.
2. Der Bundesrat sieht es als Problem an, dass das Programm GMES ab dem Jahr 2014 als Vorhaben auf zwischenstaatlicher Ebene - finanziert durch Beiträge aller Mitgliedstaaten - und nicht als EU-Programm fortgeführt werden soll.
3. Der Bundesrat lehnt eine Finanzierung von GMES außerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens ab.
4. Die Entscheidung über die tatsächliche finanzielle Ausstattung sollte im Rahmen einer Gesamteinigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 getroffen werden. Der Rahmen für die Mittelausstattung sollte dem übergeordneten Ziel einer sparsamen Haushaltsführung entsprechen.
5. Der Bundesrat betont, dass auch nach dem Jahr 2013 die uneingeschränkte Budgetverantwortung für das GMES-Programm unter allen haushaltsrechtlichen Aspekten bei den EU-Dienststellen verbleiben muss.