Der Deutsche Bundestag hat in seiner 162. Sitzung am 1. März 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/8634 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG) - Drucksache 17/7375 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 30.03.12
Erster Durchgang: Drucksache. 459/11 (PDF)
1. § 1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Dieses Gesetz gilt für die geodätischen Referenzsysteme, Referenznetze sowie geotopographischen Referenzdaten des Bundes und im Rahmen der Nutzungsrechte für die Daten des amtlichen Vermessungswesens sowie geotopographischen Referenzdaten von Dritten."
2. § 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Die Festlegung der qualitativen und technischen Vorgaben erfolgt im Einvernehmen mit den Vermessungsverwaltungen der Länder."
- b) Es wird folgender Satz 3 angefügt:
"Zur Sicherstellung unionsrechtlich und international geltender Standards können weiterführende Festlegungen im Benehmen mit den Vermessungsverwaltungen der Länder erfolgen."